Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Cultours GmbH veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns, die Reise gemäss den Daten und Beschreibungen von Anfang bis Ende zu organisieren, die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reise-Arrangement anbieten. . Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz und für Bahn- oder Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Cultours GmbH kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Cultours GmbH wirksam. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von Cultours GmbH lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Das gilt vor allem auch bei von Cultours GmbH vermittelten Flugkarten sowie der Hotelunterkunft: In diesem Fall gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. des jeweiligen Hotels. Cultours GmbH ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung der Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 60.- pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100.- pro Auftrag. Kommen zusätzlich Änderungen von bereits ausgestellten Flugtickets hinzu, so müssen die von der Airline dafür erhobenen Gebühren zusätzlich durch Sie übernommen werden. Für Annullationen und Umbuchungen innerhalb von 60 Tagen vor Abreise gelangen die Annullationsbestimmungen zur Anwendung.

 

3. Zahlungen

Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt: a) Einzelpersonen bis 30 Tage vor Anreise 100% Reisepreis b) Eintrittskarten 100% innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung c) Gruppen bis 20 Tage vor Anreise 90% Reisepreis nach der Rückkehr 10% Reisepreis Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, erhalten Sie alle weiteren Reiseunterlagen (Hotelgutscheine, Reiseprogramme, Flugkarten usw.) bis spätestens 5 Tage vor Abreise.

 

4. Preisänderungen

Es gibt Fälle, bei denen der von uns angegebene Preis aus besonderen Gründen erhöht werden muss, wie z.B.: – nachträgliche Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) – neu eingeführte/erhöhte staatliche Abgaben – Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen) – Wechselkursänderungen – staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) – plausibel erklärbare Druckfehler – Unterbeteiligung gemäss Paragraph 9 Cultours GmbH wird Preiserhöhungen, verglichen mit dem angegebenen Preis, jedoch höchstens bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhö- hung 10% des angegebenen Preises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von Cultours GmbH alle bereits erfolgten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sollte die Möglichkeit zu einem Ersatzangebot vorhanden sein, können Sie dieses stattdessen in Anspruch nehmen.

 

5. Schwierigkeiten während der Reise

Entspricht die Reise nicht den versprochenen Leistungen der ausgeschriebenen Reise, oder ist sie mit anderen erheblichen Mängeln behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung von Cultours GmbH oder dem örtlichen Leistungsträger unverzüglich und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung von Cultours GmbH oder dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sofern die Reiseleitung von Cultours GmbH oder der örtliche Leistungsträger nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch Cultours GmbH erstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der Reiseleitung von Cultours GmbH oder des örtlichen Leistungsträgers müssen Sie uns spätestens innert 20 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen. 

6. Haftung

Im Allgemeinen Cultours GmbH haftet für die korrekte Erfüllung des Reise-Arrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es Cultours GmbH nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Cultours GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche Cultours GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Unfälle und Erkrankungen Cultours GmbH haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht korrekte Erfüllung der Reise durch Cultours GmbH oder durch ein von Cultours GmbH beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter den Voraussetzungen, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Cultours GmbH abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Versicherungen Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Annullationskosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie nicht bereits über entsprechende Versicherungen mit genügender Deckung verfügen (ETI-Schutzbrief, Intertours Winterthur, usw.).

 

7. Annullation oder Auftragsänderung Annullation/Änderung durch Sie

Falls Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie dies Cultours GmbH durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die Reisedokumente beizulegen. Bearbeitungsgebühr Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- pro Auftrag. Die Annullierung bzw. Umbuchung muss bis spätestens 90 Tage vor der Abreise erfolgen. Die Cultours GmbH behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzuverrechnen. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht zwingend durch die Annullationskostenversicherung gedeckt sind. Diese Spesen sind in jedem Fall an uns zu bezahlen. Annullationskosten a) Eintrittskarten Die Rücknahme von gebuchten und telefonisch oder schriftlich bestätigten Eintrittskarten bzw. deren Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl bei Einzelbuchungen von Karten als auch bei den unter b–c aufgeführten Reisearten. b) Gruppenreservierungen Sofern in der Reisebestätigung keine anderslautenden Bedingungen erwähnt sind, gelten folgende Bedingungen: 60-45 Tage vor Reisebeginn 25% des Arrangementspreises 44-15 Tage vor Reisebeginn 50% des Arrangementspreises danach 100% des Arrangementspreises c) Einzelreisende (Kulturreisen) bis 90 Tage vor Reisebeginn Annullierungsgebühr CHF 250.– pro Auftrag. Die Cultours GmbH behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzuverrechnen. 89-30 Tage vor Reisebeginn Annullierungsgebühr CHF 400.– pro Auftrag. Die Cultours GmbH behält sich vor, zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr allfällige Annullierungskosten, die von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden, weiterzuverrechnen. 29-0 Tage vor Reisebeginn Annullierungsgebühr von CHF 500.– pro Auftrag plus alle Annullierungskosten, welche von unseren Leistungsträgern (Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden. danach: Annullierungsgebühr von CHF 600.– pro Auftrag plus alle Annullierungskosten, welche von unseren Leistungsträgern (Hotels, Fluggesellschaften) erhoben werden. 

Sie erhalten von uns eine detaillierte Annullierungskosten-Abrechnung, welche Sie an Ihre Versicherung weiterleiten können. Die Annullationskostenversicherung übernimmt die Kosten in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers oder dessen direkte Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservierungsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullationskostenversicherung. Ersatzperson Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, eine Ersatzperson bekanntzugeben, die das von Ihnen gebuchte Arrangement zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nimmt, so erhebt Cultours GmbH lediglich die Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen davon sind Flugbuchungen, die kurzfristig nicht mehr kostenfrei umgebucht werden können. In diesem Fall können weitere Kosten anfallen, die wir Ihnen aber vorher bekannt geben.

 

8. Vorzeitiger Abbruch oder verspäteter Antritt der Reise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder verspätet antreten, so kann Ihnen Cultours GmbH den Preis für das Arrangement nicht zurückerstatten. Nicht bezogene Leistungen können nur in Ausnahmefällen vergütet werden.

 

9. Absage der Reise durch Cultours GmbH/ Programmänderungen Flugtransport

Ist das von Cultours GmbH verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen mit dem vorgesehenen Flugzeugtyp zeitgerecht durchzuführen, so behält sich Cultours GmbH das Recht vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen. Programmänderungen Cultours GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Cultours GmbH bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Unterbeteiligung Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Cultours GmbH vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der beschriebenen Leistungen zwingen, kann Cultours GmbH die Reise bis spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen bzw. den Preis erhö- hen (gemäss Paragraph 4).

 

10. Höhere Gewalt und Streiks

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Cultours GmbH nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Cultours GmbH befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung, die von Cultours GmbH bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

11. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie eine Reise aufgrund der Nichtbeachtung der existierenden Vorschriften nicht antreten können bzw. abbrechen müssen, kann Sie die Cultours GmbH mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

 

12. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Cultours GmbH ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Zur Beurteilung sind ausschliesslich die Gerichte von Zürich zuständig.

 

13. Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

 

Stand: März 2015